Gemeindeversammlung

Die Aufgaben und Kompetenzen sind in der Gemeindeverfassung festgelegt: Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeindevorstand einberufen. Die Termine der Gemeindeversammlungen finden Sie unter folgendem Link: Es darf nur über Verhandlungsgegenstände Beschluss gefasst werden, die auf der mindestens zehn Tage vor der Gemeindeversammlung bekannt gegebenen Traktandenliste aufgeführt sind.

Ort

Eventhalle
Via Nova 45
7017 Flims Dorf

Kompetenzen

Der Gemeindeversammlung stehen insbesondere folgende Befugnisse zu:

  1. Genehmigung des Budgets, des Steuerfusses sowie der Jahresrechnung;
  2. Beschlussfassung über Finanz- und Liegenschaftsgeschäfte gemäss Zuständigkeitsordnung im Anhang 1;
  3. Genehmigung von Verträgen, die nicht in die Kompetenz einer anderen Gemeindebehörde fallen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner können an der Gemeindeversammlung teilnehmen.

Voraussetzungen

Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizerbürgern zu, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde wohnen.

Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

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