Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Es bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken.

Es bezweckt, die an den Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte für den Verkehr erkennbar zu machen und laufend zu aktualisieren, damit jeder, der ein dingliches Recht an einem Grundstück erwerben will, vorher zuverlässig feststellen kann, wem das Grundstück gehört und was für Lasten und Rechte mit ihm verbunden sind.

Ein dingliches Recht ist ein unmittelbar gegen jedermann wirkendes Herrschaftsrecht über eine Sache, namentlich das Eigentum, die Pfandrechte sowie die Dienstbarkeiten und Grundlasten.

Ohne Grundbucheintrag kann grundsätzlich kein dingliches Recht entstehen, übertragen, geändert oder gelöscht werden.

Unsere Aufgaben

  • Führung des Grundbuches
  • Beratung sowie das Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften betreffend den Grundstücken in unserem Grundbuchkreis

Der Grundbuchkreis Flims/Trin besteht aus den Gemeinden Flims und Trin. In beiden Gemeinden ist das eigenössische Grundbuch bereits eingeführt. 

Nützliche Links:

Weitere Links zu diversen Amtsstellen und Organisationen finden Sie im Ämterverzeichnis.

Kontakt

Grundbuchamt
Via dil Casti 2
7017 Flims Dorf
Tel. +41 81 928 29 50
Grundbuchamt@gemeindeflims.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung.

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