Regierungswahlen, Grossratswahlen und Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026
Ebenfalls werden die Grossratswahlen für die Amtsdauer von der Augustsession 2026 bis zum Beginn der Augustsession 2030 durchgeführt.
- Der Wahlkreis Trins mit den Gemeinden Felsberg, Tamins, Trin und Flims stellt weiterhin fünf Sitze im 120-köpfigen Kantonsparlament. Für die Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise ist die schweizerische Wohnbevölkerung gemäss der eidgenössischen Statistik der Bevölkerung und der Haushalte massgebend.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf Sonntag, 16. August 2026 angesetzt.
Des Weiteren werden der Flimser Stimmbevölkerung am 14. Juni 2026 folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
- Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17);
- Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2025 2896).
Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, im Kanton Graubünden wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 9 Abs. 1 und 2 KV). Ebenfalls stimm- und wahlberechtigt sind Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
- Stimmberechtigte können das Stimmrecht nur am ordentlichen Wohnort ausüben.
- Stellvertretung ist nicht gestattet.
Das Wahl- und Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.
Gemeinderatskanzlei Flims