Achtung Kulturland! Flurverbot während der Vegetationszeit

27. Mai 2026
Die landwirtschaftlichen Flächen – dazu gehören Tal‑ und Bergwiesen sowie Äcker – bilden das wertvolle Kulturland unserer Gemeinde. Sie stehen im Eigentum von Privaten und der Gemeinde und müssen geschützt werden. Deshalb gilt seit dem 2. April 2026 während der Vegetationszeit das allgemeine Flurverbot: Betreten und Befahren ist in dieser Zeit nur zur Bewirtschaftung der Flächen gestattet.

Warum? Schon kleinste Schäden durch Betreten, Befahren oder Reiten können Pflanzen verletzen, die Bodenstruktur zerstören und die Ernte gefährden.

Trampelspuren auf frisch gesäten Wiesen führen beispielsweise zu Ernteausfällen, und Fahrspuren im Boden können Erosion verursachen. Pflanzen und Böden in der Wachstumsphase sind besonders empfindlich – schon geringfügige Beeinträchtigungen haben grosse Folgen. Auch Artenvielfalt und Landschaftspflege leiden, wenn das Kulturland unachtsam genutzt wird.

Wir bitten alle Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste: Respektieren Sie die Flur- und Weidevorschriften, nutzen Sie Wege und markierte Pfade, und beachten Sie, dass das Fahren, Gehen oder Reiten auf den Wiesen nur zur Bewirtschaftung erlaubt ist.

Mit einem achtsamen Umgang tragen Sie dazu bei, das wertvolle Kulturland unserer Gemeinde, die Natur sowie die wichtige Arbeit der Landwirtschaft nachhaltig zu schützen.
 

Gemeinderatskanzlei Flims