Grillstellen bleiben aufgrund anhaltender Brandgefahr geschlossen
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die aktuelle Brandsituation nicht oder nur kurzfristig zu entschärfen.
Behördliche Anordnung (LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.):
1. Ausserhalb des Siedlungsraums:
- Feuern im Freien ist grundsätzlich verboten.
- Kochmöglichkeiten mit Holz innerhalb von Gebäuden (bspw. Maiensäss) sind jedoch
erlaubt, da diese feuerpolizeilich abgenommen sind. Das bedeutet, dass
das Kochen in Innenräumen zulässig ist, jedoch nicht auf Sitzplätzen oder Terrassen im
Freien.
2. Innerhalb des Siedlungsraums in den Dörfern (Umfasst: alle Bauzonen sowie nicht eingezonte Flächen, die vollständig von Bauzonen umschlossen sind):
- Das Grillieren mit offenem Feuer ist in der Regel erlaubt. Dies gilt beispielsweise
für private Gärten, Balkone sowie Hotel- und Restaurantterrassen.
Die Gemeinde Flims dankt der Bevölkerung und den Gästen für das Verständnis sowie die konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Umgang mit Feuer im öffentlichen Raum.
Gemeinderatskanzlei Flims