Ganzjähriges Drohnenflugverbot in der Wildruhezone „Crap da Flem“ (Flimserstein)

21. Juli 2026
Zum Schutz der Wildtiere und ihrer natürlichen Lebensräume gilt in der Wildruhezone «Crap da Flem» (Flimserstein) ganzjährig ein Verbot für den Betrieb von Drohnen.

Der Einsatz von Drohnen kann insbesondere in sensiblen Gebieten zu erheblichen Störungen der Wildtiere führen, insbesondere während der Brut-, Aufzucht- und Winterruhezeiten. Zur Wahrung der Ruhe sowie zur Sicherstellung eines wirksamen Wildschutzes ist daher jeglicher Drohnenflug innerhalb der bezeichneten Zone untersagt.

Das Verbot gilt unabhängig vom Zweck des Drohneneinsatzes und umfasst sowohl private als auch gewerbliche Flüge. Die betroffene Zone ist in der Drohnenkarte im GeoPortal auf der Homepage der Gemeinde unter «Ortsplan» (LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) via Suchfunktion "Drohnenflugverbot" aufrufbar.

Unter Ergänzung des ganzjährigen Drohnenflugverbots in der Wildruhezone „Crap da Flem“ (Flimserstein) gilt dieses Verbot insbesondere auch für folgende Gebiete:

  • Lag Prau Pulte
  • Sportzentrum / Camping Prau la Selva
  • Lag Tuleritg
  • Muttahöhe
  • Caumasee
  • Crestasee (Flimserseite)

Auf diese Regelung wurde bereits am 27. Mai 2026 auf der Website der Gemeinde unter Aktuelles > Neuigkeiten (Link) hingewiesen.

Zuwiderhandlungen werden gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
 

Gemeindepolizei Flims

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