Hundesteuer 2026 - Gemeinde
Hundehalter, die in der AMICUS-Datenbank registriert sind, erhalten anfangs Jahr jeweils automatisch eine Rechnung für die Hundesteuer zugestellt. Wer keinen Hund mehr besitzt, muss dies bis spätestens 31. Januar 2026 der Einwohnerdienste der Gemeinde Flims melden. Anschliessend erfolgt die Rechnungstellung. Bei verspäteter Meldung, d.h. Meldung nach Rechnungsstellung, werden entsprechende Umtriebsgebühren, gestützt auf das kommunale Gebührenreglement, erhoben.
Achtung Mikrochip:
Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass ihre Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind (muss von einem Tierarzt vorgenommen werden). Die Kennzeichnung von Welpen hat innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt zu erfolgen. Beim Erwerb / Veräusserung / Ableben des Hundes oder bei einem Besitzerwechsel ist den Einwohnerdiensten der Gemeinde Meldung zu erstatten. Ebenfalls bei Umzug muss der Hundehalter die neue Adresse mitteilen.
Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen der Einwohnerdienste.
Einwohnerdienste Gemeinde Flims