Abmeldung / Wegzug

Auf Wiedersehen in Flims!
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abzumelden. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise und melden Sie Ihren Wegzug ebenfalls direkt bei unserem Energieversorger Flims Electric AGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Wenn Sie in eine Gemeinde wegziehen, welche die elektronische Meldung "eUmzug" nutzt (nur für Hauptwohnsitz), kann der Wegzug elektronisch erfolgen. Dies ist ebenfalls für ausländische Staatsangehörige mit einem B- oder C- Ausweis möglich. Weitere hinweise finden Sie unter der Dienstleistung "eUmzug"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Als Schweizer und Schweizerin
Wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen bringen Sie bitte Ihren Schriftenempfangsschein, welchen Sie bei der Anmeldung in Flims erhalten haben, mit. Wir werden Ihnen dann Ihren Heimatschein aushändigen. 

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Als ausländischer Staatsangehöriger und ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie in eine andere Gemeinde in der Schweiz wegziehen benötigen wir Ihre neue Adresse sowie das Wegzugsdatum.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen benötigen wir ebenfalls Ihre Wegzugsadresse mit dem Wegzugsdatum. Wenn Sie eine B- oder C-Bewilligung besitzen, müssen Sie uns ebenfalls noch das Formular Abmelde-ErklärungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Amtes für Migration und Zivilrecht unterzeichnen. 

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
 

Einwohnerdienste Gemeinde Flims