Schiesswesen ausser Dienst

Angehörige der Armee welche, mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht erfüllen. Die Schiessdaten der in den Kantonen stattfindenden obligatorischen Bundesprogramme (300 m / 25 m) finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Alle weiteren Infos zur Schiesspflicht finden Sie auf der Website des Amtes für Militär und Zivilschutz GRExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..