Gastwirtschaft - Betriebsbewilligungsverfahren
Die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit setzt eine Betriebsbewilligung voraus. Die Bewilligung bezieht sich immer auf einen bestimmten Betrieb.
Das schriftliche Gesuch für eine Bewilligung ist in der Regel mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Eröffnung oder Übernahme eines Betriebes zusammen mit Ihrem Betriebskonzept, einem aktuellen Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie einer Wohnsitzbescheinigung einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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