Kirchensteuer
Katholische Kirchensteuer 14 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kirchensteuer 10 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kantonale Kirchensteuer 3.5 % der einfachen Kantonssteuer
Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen sind direkt den jeweiligen Kirchgemeinden zuzustellen. In der Folge melden diese den Kirchaustritt der Einwohnerkontrolle worauf das Steueramt die entsprechende Mutation vornimmt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerallianz Flims-Trin | +41 81 928 29 32 | Steueramt@gemeindeflims.ch |