Abmeldung bzw. Entschuldigung via Online-Formular für Angehörige der Feuerwehr

Es steht für alle Angehörigen der Feuerwehr Flims ein Online-Formular zur Abmeldung bzw. Entschuldigung von Übungen, Anlässen oder Kursen zur Verfügung. Zudem ist damit – in Verbindung mit dem neue Feuerwehrgesetz, gültig ab 1. Januar 2026 – die Pflicht zur rechtzeitigen Entschuldigung seitdem klar betont und verbindlich geregelt.

Die rechtzeitige Information erleichtert die Planung und Durchführung der Übungen erheblich, ermöglicht eine effiziente Vorbereitung und zeigt zugleich Wertschätzung gegenüber den jeweiligen Übungsleitungen.

Strafen und Gebühren

Art. 17 Ausführungsbestimmungen

Der Besuch der Übungen und Kurse sowie die Dienstleistungen bei Alarm und Inspektionen sind obligatorisch. Fernbleiben wird wie folgt bestraft:

  1. bei unentschuldigtem Fernbleiben von Übungen (inkl. Alarmübungen) werden wie folgt gebüsst: CHF 50.- / pro Übung
  2. bei entschuldigtem oder unentschuldigtem Fernbleiben von mehr als 50 % der abgehaltenen Mannschaftsübungen exkl. Alarm wird die Ersatzabgebe erhoben.
  3. Entfernung von einer Übung ohne Erlaubnis bzw. bei disziplinwidrigem Verhalten CHF 100.-.


Gemeinderatskanzlei Flims

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Online-Formular

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