Entschuldigungsformular für Angehörige der Feuerwehr Flims

Das neue Entschuldigungsformular zur Erfassung von Abwesenheiten liegt vor. Angehörige der Feuerwehr Flims können sich von einer Übung, einem Anlass oder einem Kurs entschuldigen. Dieses Formular dient dazu, die Kommunikation und Dokumentation bezüglich Teilnahme an Übungen zu verbessern.

Es wird daran erinnert, dass gemäss Art. 27 des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Abmeldungen bis spätestens zehn Tage nach jeder Übung gemeldet werden müssen. Spätere Abmeldungen werden gestützt auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes per 1. Januar 2026 nicht mehr akzeptiert, sodass in diesen Fällen das Bussenverfahren gemäss den Ausführungsbestimmungen eingeleitet wird.

Die rechtzeitige Information trägt zur effizienten Planung und Durchführung einer Übungen bei.

Strafen und Gebühren

Art. 17 Ausführungsbestimmungen

Der Besuch der Übungen und Kurse sowie die Dienstleistungen bei Alarm und Inspektionen sind obligatorisch. Fernbleiben wird wie folgt bestraft:
  1. bei unentschuldigtem Fernbleiben von Übungen (inkl. Alarmübungen) werden wie folgt gebüsst: CHF 50.- / pro Übung
  2. bei entschuldigtem oder unentschuldigtem Fernbleiben von mehr als 50 % der abgehaltenen Mannschaftsübungen exkl. Alarm wird die Ersatzabgebe erhoben.
  3. Entfernung von einer Übung ohne Erlaubnis bzw. bei disziplinwidrigem Verhalten CHF 100.-.


Feuerwehrkommission Gemeinde Flims

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Online-Formular

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