Festwirtschaft - Bewilligungsgesuch
Falls gebrannte Wasser (wie Likör, Spirituosen oder Alcopops) ausgeschenkt werden, ist zusätzlich eine kantonale Bewilligung erforderlich. Diese wird nur an natürliche Personen vergeben, die bereits im Besitz einer gültigen kommunalen Festwirtschaftsbewilligung sind. Kantonale Festwirtschaftsbewilligungen für den Ausschank gebrannter Wasser stützen sich immer auf eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung.
Das vollständig ausgefüllte Gesuchformular (LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) ist mindestens zehn Tage vor dem Anlass entweder per E-Mail an gw@alt.gr.ch oder per Post an Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Gastwirtschaftswesen, Ringstrasse 10, 7001 Chur einzureichen.
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | +41 81 928 29 15 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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