Gastwirtschaftsbewilligung - Gesuch

Der Vollzug stützt sich auf das Gastwirtschaftsgesetz Graubünden sowie der Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz Graubünden.

Separat einzureichen sind:
  • Betriebskonzept (mögliche Nebentriebe wie Bar o.ä., Angebot, Zielgruppe, Öffnungszeiten)
  • Strafregisterauszug, aktuell
  • Betreibungsregisterauszug, aktuell
  • Wohnsitzbescheinigung, falls nicht in Flims wohnhaft
Betriebsführende von Restaurants, Bars, Hotels, Bistros, Cafés, Gelegenheitsbetrieben und sonstigen Gastgewerbebetrieben, welche gebrannte Wasser ausschenken, benötigen eine Ausschankbewilligung.
Das Gesuch bezüglich des Ausschanks und des Kleinhandels mit Spirituosen finden Sie auf der Website unter Angabe des folgenden LinksExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Das vollständig ausgefüllte Gesuchformular ist zehn Tage vor der Betriebseröffnung dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Gastwirtschaftswesen, Ringstrasse 10, 7001 Chur zuzustellen.
Name Verantwortlich Telefon

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.